



Presse-Konferenz „Der Hebammenkonflikt“
Donnerstag, 30.9.2010, 09:30h – 10:30h
Radio-Kulturcafe, 1040 Wien, Argentinierstr. 30a



PROGRAMM
„Klarstellung und Forderungen zur Lösung des Hebammenproblems im AKH“
o.Univ. Prof. Dr. Peter Husslein
Vorstand der Univ. Frauenklinik Wien
„Bisher keine Verbesserung der Situation der Kreißsaal-Hebammen im AKH Wien“
RA Mag. Marcus Essl
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Klarstellung und Forderungen zur Lösung des Hebammenproblems im AKH
Die Hebammen des AKH Wien sind aus strukturellen Gründen NICHT dem Leiter der Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin, sondern dem Leiter der medizinisch-technischen Dienste und Sanitätshilfsdienste des AKH zugeordnet.
Ansprechpartner für sämtliche Hebammenprobleme war und ist derzeit daher die Gemeinde Wien.
So sehr dem Leiter der Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Medizin der Universitätsklinik für Frauenheilkunde, o.Univ.Prof.Dr.Peter Husslein, an einer geeigneten Kooperation gelegen ist, behindert die genannte Konstellation aus naheliegenden Gründen dieselbe beträchtlich.
Es ist dem AKH in der Vergangenheit gelungen, einen großen Teil der Risikoschwangerschaften und – Geburten aus Ostösterreich zu regionalisieren und sich dadurch zum größten Perinatalzentrum Österreichs zu entwickeln.
Nur die hierorts vorhandene komplexe Infrastruktur und das hohe medizinische Know-How garantieren die bestmögliche Versorgung von Hochrisikoschwangeren und deren Kindern.
Diese hohe Versorgungsqualität lässt sich aber nur durch perfekte Teamarbeit sicherstellen.
Eine gestörte Arbeitsatmosphäre birgt bei einer solchen Dichte von Risikogeburten potentiell enorme Gefahren in sich.
o.Univ.Prof.Dr.Peter Husslein identifiziert sich deshalb mit den wesentlichen Forderungen der Hebammen und besteht auf folgenden Änderungen seitens der Gemeinde Wien:
- Ausgleich der nicht begründbaren Diskrepanz in der Bezahlung der Hebammen zwischen Wien und den umliegenden Bundesländern - wenn nötig durch die Einrichtung eines Sonderbudgets durch das AKH.
- Personalaufstockung nach externer Personalbedarfserhebung unter Berücksichtigung der Spezialkonstellation eines Perinatalzentrums.
- Übernahme der Hebammenfachaufsicht durch die Abteilung für Geburtshilfe.
- Bereitstellung eines ausreichend großen Budgets, um nach der Besetzung der ausgeschriebenen Posten einer leitenden Hebamme des Kreissaales und einer Oberhebamme eine lang anhaltende Begleitung zur Teamfindung zu finanzieren.
- Finanzierung einer PR-Aktion zur korrekten Positionierung der Geburtshilfe im AKH nach Lösung des Hebammenproblems.
Alle anderen Forderungen nach Geräten, technischen Ausstattungen und gegebenenfalls baulichen Veränderungen sind im Einvernehmen rasch umzusetzen, stellen aber letztlich nicht den Kern der Forderungen dar.
Erwähnt sei ebenfalls, dass nicht alle Kritikpunkte zutreffend sind, wie insbesondere die behaupteten Hygienemängel im Kreissaal des AKH.
Alle Beteiligten sind aufgefordert nach Lösung der anstehenden Probleme konstruktiv an der Entwicklung einer soliden Basis zur Kooperation zwischen Hebammen und ÄrztInnen mitzuarbeiten, um wieder optimale Bedingungen zur Betreuung von Müttern und Kindern im Geburtsbereich des AKH’s zu schaffen.
o.Univ.Prof.Dr.P.Husslein
Wien, 28.9.2010
Rückfragen:
o. Univ. Prof. Dr. Peter Husslein
Vorstand der Univ.-Frauenklinik Wien
1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20
Tel.: 01-40400-2819, Fax: 01-40400-2820
E-Mail: peter.husslein@meduniwien.ac.at
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Bisher keine Verbesserung der Situation der Kreißsaal-Hebammen im AKH Wien
Trotz einer bereits vor einem Monat mit dem ärztlichen Leiter des AKH Wien abgehaltenen Besprechung, bei der die zahlreichen im Juni auch schriftlich festgehaltenen Missstände be-handelt wurden, hat es bis auf bloße Zusagen und eine Hygienebegehung keine sichtbaren nachhaltigen Verbesserungen der Situation der Hebammen, aber auch der technischen und räumlichen Ausstattung des Kreißsaales gegeben.
Nachdem die Zahl der funktionsfähigen Cardiotokografie-Geräte (CTG) zwischenzeitig sogar auf 4 (!) geschrumpft war, wurden drei Leihgeräte beschafft, die allerdings nicht in das Fun-kübertragungssystem eingebunden werden konnten. Diese stehen jetzt in einer anderen Ab-teilung, die dortigen (systemkompatiblen) Geräte wurden in den Kreißsaal gebracht. Ihre Einbindung in das technisch offensichtlich an seine Grenzen gelangte System hat jedoch dazu geführt, dass vor zwei Tagen das Übertragungssystem der CTGs völlig ausfiel. Es konnte erst nach gut halbtägiger Reparatur wieder instandgesetzt werden. Auch bei der zu-gesagten Ergänzung der Ausstattung mit ausreichenden und geeigneten technischen Gerä-ten wurden keine Umsetzungsschritte gesetzt – obwohl zahlreiche kleinere Positionen bin-nen weniger Tage beschafft hätten werden können. Der mangelnde Wille der Leitung des AKH Wien, die gemachten Zusagen umzusetzen, wird aus diesem Verhalten allzu deutlich.
Auch die Vorgesetzten der Kreißsaal-Hebammen sind, trotz zahlreicher und leicht nachprüf-barer Vorwürfe etwa von Führungsversagen, nach wie vor im Amt. Hier hätte die für die He-bammen auch psychisch schwierige Situation rasch und unkompliziert entlastet werden kön-nen. Stattdessen wurde bislang lediglich der Posten einer Stationshebamme ausgeschrie-ben, die laut Ausschreibungstext selbst nicht im regulären Kreißsaalbetrieb als Hebamme tätig sein soll. Statt wenigstens eine zusätzliche Arbeitskraft zu schaffen wird so eine zusätz-liche Bürokratieebene eingezogen, da die Hebammen nach wie vor dem fachfremden leiten-den Oberassistenten der medizinisch-technischen Dienste unterstellt bleiben sollen. Eine direkte Unterstellung unter den Leiter der Abteilung für Geburtshilfe und feto-maternale Me-dizin wäre jedoch weitaus zielführender, eine Unterstellung unter den ärztlichen Leiter des AKH, dem dann direkt die angekündigte kreißsaalerfahrene Oberhebamme untergeordnet sein müsste, das jedenfalls fachlich Mindesterfordernis.
Unabdingbar für die Entschärfung des akuten und sich schon absehbar verschärfenden He-bammenmangels am AKH Wien und an den anderen KAV-Spitälern ist daher die Entschär-fung der Führungssituation durch Unterstellung unter einschlägig fachkompetente Vorgesetz-te sowie der Angleich der Gehälter der Hebammen in Wien und Niederösterreich. Nur so kann ein Abwandern geeigneten Nachwuchses dauerhaft verhindert werden.
Gefordert werden daher jedenfalls:
- Unterstellung ausschließlich unter einschlägig fachkompetente Vorgesetzte
- Aufstockung des Personals um zumindest 10 Vollzeit beschäftigte Hebammen
- Angleich der Hebammen-Gehälter von Wien und Niederösterreich (im Ausmaß der Differenz der Einstiegsgehälter laut Gehaltstabelle)
- Zeitnaher Abbau gesetzlich zustehender Ruhe- und Urlaubszeiten
- Zeitnahe Umsetzung der angekündigten technischen und räumlichen Maßnahmen
Rückfragehinweis:
RA Mag. Marcus Essl
Landstraßer Hauptstraße 18/9
1030 Wien
Tel.: 71 51 591
Fax: 71 51 591 – 50
Mail: office@arztrecht.at
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