Satzung

PRESSEPREIS DER AUSTRIAN WOUND ASSOCIATION (AWA) 2011 - 2012
ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR WUNDBEHANDLUNG – www.a-w-a.at

1. Präambel

Die Ausschreibung des AWA-PRESSEPREISES soll der Bedeutung medizinjournalistischer Berichterstattung zu Themen der Wundheilung Rechnung tragen. Im Zeitalter der steigenden Bedeutung dieser medizinischen Fragen und der Notwendigkeit einer seriösen Information der Öffentlichkeit gilt es, mit den aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten.

2. Initiator des Preises

Die AWA ist Initiator des Preises und verleiht ihn auch.

3. Stifter des Preises

Der jährliche AWA-PRESSEPREIS wird von der AWA anlässlich der 13. AWA-Jahrestagung (29./30.4.2011) erstmals ausgeschrieben und auf der 14. Jahrestagung 2012 erstmals verliehen.

4. Zweck des Preises

Der AWA-PRESSEPREIS soll die nach dem Urteil einer Jury herausragende medizinjournalistische Veröffentlichung/Sendung eines Jahres auszeichnen. Die AWA möchte mit dem AWA-PRESSEPREIS ein Zeichen setzen. Im Sinne der Aktualität der medizinischen Entwicklung soll die Öffentlichkeit im Sinne der Prävention und Behandlung von Wundheilungsstörungen sowie deren erheblichen Folgen sowohl in Verbindung mit dem damit verbundenen Leiden als auch der enormen Kostenbelastung für das Gesundheitssystem verstärkt informiert werden.

5. Dotierung

Der Preis ist mit 1.500 EURO dotiert und kann nicht geteilt werden.

6. Ausschreibung & Thema

Der Preis wird jährlich öffentlich für (medizin)journalistische Arbeiten ausgeschrieben, die in einer der folgenden Kategorien in Österreich publiziert wurden und sich mit der Thematik „Sinnlose Amputationen“ befassen.
 Print-Medien
 Hörfunk
 Fernsehen/Film

Die Ausschreibung wird mitgeteilt:
 den Presseagenturen APA & Pressedienst Austria
 dem Indexverlag
 dem Österreichischen Journalistenklub
 Klub der Bildungs- und WissenschaftsjournalistInnen
 Sowie gesondert den RezipientInnen von medcoMMMunications consulting

Bewerbungen/Vorschläge können erfolgen durch:
 den Autor/die Autorin
 die für die Veröffentlichung verantwortliche Redaktion

7. Teilnahmebedingungen/Kriterien der Preisvergabe

Die eingereichten Arbeiten sollen sich durch aktuelle – vorgegebene - Thematik, sachliche Richtigkeit und Verwendung unterschiedlicher Darstellungsmittel auszeichnen. Die sorgfältig recherchierten Beiträge müssen sich kritisch, allgemein-verständlich und objektiv mit dem Thema auseinandersetzen.

Der/die Autor/Autorin muss ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Die Arbeit ist im Ausschreibungszeitraum (1.5.2011 – 31.1.2012) erschienen und bisher unprämiert.
Jurymitglieder sowie Mitarbeiter des Stifters sind von der Teilnahme an diesem Wettbewerb ausgeschlossen.

8. Bewerbung und Unterlagen

Die Arbeiten sind für das ausgeschriebene Jahr bis zum 15.02.2012 einzureichen bei:
AWA-Austrian Wound Association, Postfach 65, 1095 Wien
Eingereicht werden können Arbeiten, die im Ausschreibungszeitraum in Österreich publiziert wurden. Die eingereichten Arbeiten sollen für die Öffentlichkeit bestimmt und bisher unprämiert sein und über einen angemessenen Umfang verfügen:
 Print-Medien – mindestens 120 Zeilen
 Funk: bis maximal 30 Minuten
 Fernsehen: bis maximal 30 Minuten

Die Bewerbung muss enthalten:
 für Print-Medien zwei Abdruckbelege
 für Rundfunksendungen eine CD oder Audio-Kassette sowie die Angabe des Ausstrahlungszeitpunkts bzw. Nachweis der Ausstrahlung
 für Fernsehsendungen/Film eine DVD
 Name/Anschrift
 Geburtsdatum/Ort
 kurze Vita zur Person
 Titel/Datum der Veröffentlichung
 Angabe über Publikationsorgan (Zeitung, Zeitschriften, Sender)

Unvollständige Bewerbungen oder Bewerbungen, die die Vorgaben und Kriterien nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Pro Autor/in kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Werden mehrere Beiträge vorgelegt, kann die Bewerbung insgesamt nicht berücksichtigt werden. Bei Serien muss der Autor/die Autorin eine Folge der Serie auswählen. Komplett eingereichte Serien werden nicht berücksichtigt, Buchpublikationen ebenfalls nicht.

9. Mitglieder der Jury

Die Mitglieder der Jury entsprechen dem amtierenden Vorstand der AWA

Der Vorsitzende der Jury ist der Generalsekretär der AWA. Der Vorsitzende leitet die Jurysitzungen, nimmt die Preisverleihung vor und vertritt die Jury nach außen.

Die Arbeit der Jury erfolgt ehrenamtlich.

10. Entscheidungen der Jury

Die Jury ist in ihrer Entscheidung unabhängig. Für eine Entscheidung reicht die einfache Mehrheit aus.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Entscheidung der Jury muss spätestens bis 31.03.2012 getroffen werden.

11. Sitzungen der Jury

Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Jury (= AWA-Vorstand) tagt mindestens einmal im Jahr und begutachtet die eingereichten Arbeiten. Jurymitglieder sowie Mitarbeiter des Stifters sind von der Teilnahme an diesem Wettbewerb ausgeschlossen.

12. Preisträger/in und Preisverleihung:

Der/die Preisträger/in werden schriftlich informiert und muss innerhalb von spätestens vier Wochen erklären, ob er/sie den Preis annimmt.

Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Jahrestagung des AWA. Sie wird durch den AWA-Vorstand vorgenommen. Alle übrigen Teilnehmer werden schriftlich informiert, dass ihre eingereichte Arbeit nicht prämiert wurde.

13. Verbleib eingereichter Arbeiten

Eingereichte Arbeiten verbleiben bei der Geschäftsstelle des AWA. Eine Rückgabe an den Autor/den Einreichenden erfolgt nicht.

14. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Insbesondere ist die Jury nicht verpflichtet, ihre Entscheidung gegenüber Dritten offen zulegen oder zu begründen.

15. Schlussbestimmung

Änderungen dieser Satzung können nur durch den Vorstand der AWA erfolgen. Für eine Änderung dieser Satzung bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen des Vorstands der AWA.


Wien im April 2011

Kontaktadressen:

AWA – Austrian Wound Association
www.a-w-a.at
Postfach 65
1095 Wien

medcoMMMunications consulting
MedCommunications GmbH
www.intmedcom.com
Büro: Schillerstr. 163/1/5
3571 Gars


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